Gefäßzentrum Bremen am Rotes Kreuz Krankenhaus

Gefäß-Lexikon von A-Z

Suchbegriff: Lasertherapie

Laser ist die Abkürzung für “Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation”.

Das bedeutet die Verstärkung von Lichtstrahlen einer bestimmten Farbe (Monochromasie) durch Bündelung und Intensivierung der elektromagnetischen Wellen.

In den chirurgischen Disziplinen kann der Laserstrahl als “Strahlenmesser” eingesetzt werden, weil er das Körpergewebe unter geeigneten Umständen verödet, verschweißt oder gar zerstört.

Beispiele sind die endoskopische Blutstillung bei einem Magengeschwür oder die Anheftung einer abgelösten Netzhaut im Auge.

In der Gefäßmedizin hat die Lasertherapie folgende Indikationen.

a) Beseitigung von Besenreiservarizen. Der Laserstrahl wird durch die Haut auf die Besenreiser gelenkt und zerstört diese durch seine Energie.

b) Beseitigung von größeren Krampfadern. Der Laserstrahl wird mit einer Sonde in die erkrankte Vene eingeführt und verschweißt diese durch seine Energie (endovenöse Laserbehandlung). Die Krampfader wird in diesem Fall nicht entfernt (“gestrippt”). Die Energie des Laserstrahles führt zum Verschluß der Vene durch Thrombosierung, womit die Vene funktionsunfähig wird, weil durch sie kein Blut mehr strömen kann.

c) Aufbohren von Gefäßverschlüssen (Laser-Angioplastie). Der Laserstrahl wird mit einer Sonde in die verschlossene Arterie eingebracht und führt am Zielort zur Auflösung der Ablagerungen durch Vaporisierung. Die anfängliche Euphorie über die Erfolge des neuen Verfahrens ist inzwischen verflogen, weil die Ergebnisse meistens nicht überzeugen.

Klinische Häufigkeit: **** sehr häufig

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