Gefäßzentrum Bremen am Rotes Kreuz Krankenhaus

Gefäß-Lexikon von A-Z

Suchbegriff: Amputation

Wenn Gewebe durch eine arterielle Durchblutungsstörung irreversibel geschädigt ist, bleibt manchmal nur die Gliedmaßen-Amputation als letzte Behandlungsmöglichkeit. Meistens ist die untere Gliedmaße betroffen.

Bei akutem arteriellem Verschluss (Embolie) des Beines können 6 Stunden ohne Durchblutung ausreichen, um schwere Dauerschäden zu hinterlassen.

Zu den „grossen“ Amputationen (Major-Amputation) gehören:

  • Oberschenkelamputation (Ablatio femoris)
  • Amputation im Kniegelenksspalt (Kniegelenksexartikulation)
  • Unterschenkelamputation (Ablatio cruris)

Zu den „kleinen“ Amputationen (Minor-Amputation) gehören:

  • Mittelfuß-Amputation (transmetatarsale Amputation)
  • Zehenamputation

Nach einer Unterschenkel-Amputation mit Erhalt des körpereigenen Kniegelenkes kann fast immer ein normales Gehen mit einer modernen Prothese (Kunstbein) erlernt werden, ohne dass Unterarmgehstützen (Krücken) dazu erforderlich sind. Auch nach einer Oberschenkelamputation können die meisten Patienten mit einer Prothese laufen lernen.

Die Amputation einer Zehe hat kaum funktionelle Auswirkungen und wird nach kurzer Gewöhnungszeit auch kosmetisch akzeptiert.

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