Gefäßzentrum Bremen am Rotes Kreuz Krankenhaus

053 Ambulante Operationen

Scharfe gesetzliche Regelungen

053

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass alle kleineren Operationen ambulant durchgeführt werden müssen. Der Wunsch des Patienten spielt keine Rolle. Ein Facharzt des aufnehmenden Krankenhauses muss die vollstationäre Aufnahme begründen. Bei unzureichenden medizinischen Gründen für eine stationäre Behandlung zahlt die Kasse nicht. Das Krankenhaus bleibt auf den Kosten sitzen. Der Patient merkt von den ganzen Schwierigkeiten nichts. Betroffen sind die behandelnden Ärzte.

Bei einer ambulanten OP kommen Sie morgens zu uns. Nach der OP können Sie am Nachmittag wieder nach Hause. Wenn Sie eine Vollnarkose hatten, dürfen Sie 24 Stunden nicht Auto fahren.

Die häufigsten ambulanten OPs in der Gefäßmedizin sind:

• Krampfader-OPs (auch endovenös)

• Dialyseshunts (Erstanlage und Revisionen)

• Port-Implantationen

Terminanmeldung:

Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) (0421) 5599770
Sprechstunde Dr. Paetz (0421) 5599 880

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