Gefäßzentrum Bremen am Rotes Kreuz Krankenhaus

024 Operationen an Krampfadern müssen ambulant erfolgen

Der Gesetzgeber erlaubt nur wenige Ausnahmen

024-Varize

Viele wissen es noch nicht. Aber es ist schon seit einigen Jahren von der Bundesregierung und den Krankenkassen vorgeschrieben: Krampfadern müssen ambulant operiert werden.

Es gibt einen offiziellen „Katalog ambulant durchführbarer Operationen“. Darin sind auch Varizenoperationen aufgeführt. Es ist also eine gesetzliche Vorgabe, dass Krampfadern ambulant operiert werden müssen. Das gilt auch für Privatpatienten.

Eine stationäre Behandlung ist nur zulässig, wenn die Operation deutlich vom „Regeleingriff“ abweicht (z. B. schwierige Rezidivoperation) oder wenn schwerwiegende medizinische Begleiterkrankungen vorliegen (z. B. Herzinsuffizienz, Diabetes) oder wenn besondere soziale Faktoren gegeben sind (z. B. Patient lebt allein). Der Wunsch des Patienten spielt für den Gesetzgeber und die Krankenkassen keine Rolle.

Einige unserer Patientinnen und Patienten haben Angst vor einer ambulanten Operation. Vielleicht auch schlechte Erfahrungen bei früheren OPs gesammelt. Sie möchten dershalb stationär behandelt werden. Das geht laut gesetzlichen Vorgaben nicht.

Das Gefäßzentrum im RKK hat für Sie eine Vereinbarung mit den wichtigsten Bremer Krankenkassen getroffen, die es in Sonderfällen (z. B. „Angst“ vor ambulanter OP, schlechte häusliche Versorgung) ermöglicht, den Patienten nach ambulanter Operation für eine Nacht im Krankenhaus aufzunehmen. Damit können wir im Gefäßzentrum Bremen im RKK den vom Gesetzgeber geforderten Anteil ambulanter Operationen weiter steigern, ohne dass Sie ein unnötiges Risiko eingehen.

Weitere Infos finden Sie in der Rubrik Service unter Häufige Fragen und Patienten-Informationen. Gerne berät Sie auch unser ambulantes OP-Zentrum unter Tel. (0421) 5599 224.

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