Gefäßzentrum Bremen am Rotes Kreuz Krankenhaus

072 Was ist eine KV-Ermächtigung?

Erweiterung der Behandlung im RKK

Die ambulante Behandlung bei einem niedergelassenen Arzt oder ermächtigten Ärzten wird von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) bezahlt, mit strengen Auflagen. Demgegenüber wird die stationäre Behandlung in einem Krankenhaus direkt von den Krankenkassen bezahlt, natürlich auch mit strengen Auflagen.

Der finanzielle Topf der KV ist begrenzt. Das bedeutet im Prinzip:
- Je mehr Ärzte Leistungen erbringen, desto geringer wird deren Vergütung.
- Je mehr Patienten zum Arzt gehen, desto geringer wird dessen Vergütung.

Also ist die KV (Kassenärztliche Vereinigung) daran interessiert, möglichst wenig neue Ärzte zu akzeptieren, weil diese zusätzliches Geld kosten.

Deshalb freut sich das Gefäßzentrum Bremen über die der KV-Ermächtigung von Frau Dr. Ullmann für diagnostische Leistungen in der Gefäßmedizin. Die Ermächtigung gilt insbesondere für Untersuchungen durch Duplex-Sonografie, wenn der Patient eine Überweisung von einem Angiologen oder Kardiologen hat.

Damit bietet das Gefäßzentrum im RKK folgende Möglichkeiten für eine ambulante Behandlung oder Untersuchung an:

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