Gefäßzentrum Bremen am Rotes Kreuz Krankenhaus

061 Behandlungsfehler -

Was tun?

061

Sie glauben, falsch behandelt worden zu sein. In einem Krankenhaus oder bei einem niedergelassenen Arzt. Welche Möglichkeiten haben Sie?

Beziehen Sie Ihren Hausarzt ein. Wenn Sie Beide es für sinnvoll erachten, gehen Sie zu Ihrer Krankenkasse. Manche haben spezialisierte Abteilungen für Arzthaftpflichtangelenheiten. Die Prüfung Ihres Verdachtes bei der Krankenkasse ist kostenfrei.

Schlichtungsstelle empfohlen
Wenn Sie (und Ihr Hausarzt) einen Behandlungsfehler vermuten, ist die Meldung bei der Schlichtungsstelle meist die beste Lösung. Dort wird der Vorwurf von Ärzten und Juristen beurteilt. Die Schlichtungsstelle besorgt alle erforderlichen Behandlungsunterlagen und beauftragt geeignete Gutachter. Für den Patienten entstehen keine Kosten. Die Schlichtungsstellen werden von den betroffenen Haftpflichtversicherungen und den Ärztekammern bezahlt. Der Patient ist an die Stellungnahme der Schlichtungsstelle nicht gebunden. Er kann jederzeit zusätzlich den Rechtsweg beschreiten.

Für unsere Region zuständig ist die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern Hans-Böckler-Allee 3, 30173 Hannover.

Persönliche Veranlassung von Gutachten problematisch
Für die Erstellung eines Gutachtens braucht es einen Auftraggeber, der klare Fragen stellt und das Gutachten bezahlen muss. Ferner müssen vom Auftraggeber alle erforderlichen Unterlagen beschafft werden, auf die sich das Gutachten stützten soll. Sie haben Anspruch auf eine (kostenpflichtige) Kopie Ihrer Krankenunterlagen. Das hilft Ihnen aber nur wenig, auch wenn Sie einen Anwalt bemühen. Ohne Kenntnis der Behandlungsunterlagen kann kein Gutachten erstellt werden. Deshalb ist die Bewertung einer Behandlung nur in Kenntnis aller Aufzeichnungen möglich inklusive der Unterlagen vorbehandelnder Ärzte.

Neutralität des Gutachters
Gutachter entscheiden nicht sondern liefern dem Auftraggeber eine Entscheidungsgrundlage. Auftraggeber sind üblicherweise die Schlichtungsstelle oder ein Gericht. Diese suchen objektive Gutachter, die in den strittigen Behandlungsfall nicht involviert sind.

Facharztstandard
Bei der Beurteilung einer medizinischen Behandlung fordern die Gerichte das Wissen und Können eines durchschnittlichen Facharztes. Keinesfalls ist jede Komplikation ein Behandlungsfehler. Viele Probleme liegen in der Krankheit des Patienten und seinen Vorschäden.

zurück

Rotes Kreuz Krankenhaus · St. Pauli-Deich 24 · 28199 Bremen · 0421 / 55 99-0